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Kaminholz / Brennholz selber schlagen


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Holz älteste Energie- und Wärmequelle

Holz ist die älteste Energie- und Wärmequelle für den Menschen. Durch das zunehmende Umweltbewusstsein und den stetigen Rückgang der fossilen Brennstoffvorräte (Erdöl, Erdgas) ist Brennholz als Energielieferant wieder attraktiver geworden, da es vielseitig einsetzbar ist (Hackschnitzel- und Pelletheizung, Brennholz für Backöfen, Kaminholz) und als nachwachsender Rohstoff CO2-neutral verbrennt.

umweltfreundliche Wärme

In vielen Wohnungen stehen immer mehr Kachel- oder Kaminöfen, die mit Holz beheizt werden und so für eine gesunde, umweltfreundliche Wärme in der Übergangszeit und im Winter sorgen. Dafür braucht man aber ausreichend trockenes, gut abgelagertes Brennholz; das kann man sich als Scheitholz ofenfertig liefern lassen oder als günstigere Alternative das Holz selber machen. Ein alter Spruch behauptet, dass Holz drei Mal warm macht, und zwar beim Fällen, beim Verarbeiten und beim Einheizen; dies sind auch die Arbeitsschritte für das Selbermachen von Kaminholz.

kommunale Baumschutzverordnung

Am einfachsten ist es aufgrund der kurzen Wege, wenn der als Brennholz geeignete Baum im eigenen Garten oder Grundstück steht; trotzdem muss man auch hier die Vorschriften der kommunalen Baumschutzverordnung berücksichtigen. In vielen Gemeinden stehen Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr – gemessen in 1 m Höhe über dem Boden – unter Schutz und dürfen nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung gefällt werden; bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen bis zu 50.000 Euro, deshalb sollten Baumfällarbeiten auch im eigenen Garten mit den zuständigen Behörden (z.B. Ordnungsamt) abgesprochen werden. Diese Verordnung gilt allerdings nur für Laub- und Nadelhölzer und nicht für Obstbäume, deren Holz aber ebenfalls einen hohen Brennwert besitzt.

Selbstwerbung

Wenn man sich das Kaminholz aus dem Wald holen will, benötigt man natürlich vorher die Zustimmung des Forstamtes bzw. des jeweiligen Eigentümers. Bei einer Ortsbegehung werden üblicherweise diejenigen Stämme markiert, die zum Fällen freigegeben werden („Durchforstungslos“) oder die bereits gefällt sind und nur noch entastet und weiter verarbeitet werden müssen („Schlagabraumlos“); diese Art des Holzkaufes wird als „Selbstwerbung“ bezeichnet.

Schutzausrüstung Waldarbeit

Bei der Waldarbeit ist Sicherheit das oberste Gebot, weshalb man auch nicht allein in den Wald gehen sollte; Selbstwerber arbeiten auf eigene Gefahr (Versicherungsschutz), da die jeweiligen Waldeigentümer nicht für Unfallschäden haften. Sehr wichtig ist auch eine entsprechende Schutzausrüstung („PSA-Forst“) bestehend aus Handschuhen, Helm mit Gehörschutz und Visier, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen.

Selbstwerberschein

Für die Waldarbeit mit der Motorsäge wird in einigen Bundesländern ein sog. „Selbstwerberschein“ gefordert, eine schriftliche Bestätigung über den qualifizierten Umgang mit diesem Arbeitsgerät und Kenntnis der Schutzvorschriften; entsprechende Motorsägenkurse werden von den zuständigen Forstämtern und Fachbehörden angeboten.

Arbeitsschritte Brennholz machen

Der Abtransport des geschlagenen Holzes darf nur über die zugewiesenen Rückegassen und Waldwege erfolgen, um den Waldboden weitestgehend zu schonen. Wer Bäume nicht selbst fällen will, kann oft auch ungespaltenes und auf 1 m abgelängtes Rundholz „ab Waldweg“ vom Forstamt kaufen und zu Hause weiter verarbeiten. Der nächste Arbeitsschritt ist das Spalten der Holzstücke, wobei ein hydraulischer Holzspalter die Arbeit sehr erleichtert. Die Stämme sollten immer von der Kronenseite zur Wurzel hin gespalten werden, da die Holzfasern in dieser Richtung leichter aufreißen, außerdem lässt sich frisch geschlagenes Holz wesentlich besser verarbeiten als bereits auf dem Lagerplatz vorgetrocknete Rundhölzer. Das Kaminholz wird zum Schluss mit einer Kreis- oder Wippsäge auf die benötigte Scheitlänge zugeschnitten und – falls notwendig – nochmals mit der Axt gespalten und an einem sonnigen und luftigen Platz aufgeschichtet. Die Lagerungsdauer für die Trocknung beträgt je nach Holzart 12 Monate bis maximal drei Jahre; ab einer Lagerung von 4 Jahren verliert das Holz deutlich an Heizleistung, und man verringert somit den Wert der gesamten bisherigen Arbeiten.